Immer noch keine unabhängigen Prüfungen bei der Eingliederungshilfe

20.05.2016

CDU will Klarheit über größten Einzeltitel des Landeshaushaltes

Nach der Berichterstattung der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung über ein nach wie vor fehlendes Prüfungsrecht des Landesrechungshofes über die Verwendung der Mittel für die Eingliederungshilfe in dieser Woche reagierte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Tobias Koch mit der Ankündigung einer erneutenparlamentarischen Initiative.

Dem Bericht zufolge haben weder die Kreise noch die Städte 2015 und 2016 auch nur eine einzige Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommenen.

Angesichts der hohen Geldsummen der Eingliederungshilfe sei dies fahrlässig. Bei der Verwendung von 680 Millionen Euro gehe es um den größten Einzeltitel des Landeshaushaltes, der noch immer nicht unabhängig geprüft werde.

Zu Beginn der Legislaturperiode hatten SPD, Grüne, und SSW einen Gesetzesentwurf auf ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes mit der Begründung abgelehnt, es könnten jetzt schon unabhängige Prüfungen stattfinden.

„Die einzige von SPD, Grünen und SSW angeführte Begründung für eine Ablehnung des Prüfungsrechtes für den Landesrechnungshof ist nun in sich zusammen gebrochen. Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben“, so Koch.

Bei Summen dieser Tragweite bedürfe es einer schon vor Jahrzehnten vom Finanzausschuss geforderten Prüfung, zumal sich der Posten binnen zehn Jahren verdoppelt habe.

„Das Thema ist wieder auf der Tagesordnung. Wenn sich die von SPD,Grünen und SSW vorgeschobene Begründung für ihre Ablehnung in Luft auflöst, dann muss es einen neuen Anlauf geben“, forderte Koch.